Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an seiner gestrigen Sitzung die Detailberatung des Entwurfs für ein Notariatsdigitalisierungsgesetz (21.083) fortgesetzt.
Die Vorlage sieht vor, dass Urkundspersonen das Original der öffentlichen Urkunde (oft auch Urschrift genannt) künftig elektronisch erstellen können. Dies ist beispielsweise notwendig, um digitale Prozesse wie eine digitale Gesellschaftsgründung ohne Trägerwandel zu ermöglichen.
Im Fokus der gestrigen Diskussion stand die Frage, ob der Betrieb des elektronischen Urkundenregisters, in welchem die elektronischen Urkunden gespeichert und verwaltet werden sollen, dezentral oder zentral erfolgen soll. Die RK-S hat sich dem Vorschlag des Bundesrates angeschlossen, welcher eine zentrale Lösung vorsieht. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession im Rat behandelt (Medienmitteilung der RK-S).