Digitalisierung des Notariats

authentification report

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an seiner gestrigen Sitzung die Detailberatung des Entwurfs für ein Notariatsdigitalisierungsgesetz (21.083) fortgesetzt.

Die Vorlage sieht vor, dass Urkundspersonen das Original der öffentlichen Urkunde (oft auch Urschrift genannt) künftig elektronisch erstellen können. Dies ist beispielsweise notwendig, um digitale Prozesse wie eine digitale Gesellschaftsgründung ohne Trägerwandel zu ermöglichen.

Im Fokus der gestrigen Diskussion stand die Frage, ob der Betrieb des elektronischen Urkundenregisters, in welchem die elektronischen Urkunden gespeichert und verwaltet werden sollen, dezentral oder zentral erfolgen soll. Die RK-S hat sich dem Vorschlag des Bundesrates angeschlossen, welcher eine zentrale Lösung vorsieht. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession im Rat behandelt (Medienmitteilung der RK-S).

Digitalisierung des Notariats

Die Rechtskommission des Ständerats hat sich diese Woche mit verschiedenen Geschäften befasst, die eine Stärkung der digitalen staatlichen Infrastruktur in der Schweiz anstreben (Medienmitteilung). Sie ist u.A. einstimmig auf eine Vorlage eingetreten, die die Digitalisierung im Notariat fördern will (Entwurf Notariatsdigitalisierungsgesetz).

Nach geltendem Recht sind elektronische Prozesse ohne Medienbruch nicht möglich, falls das Geschäft einen Vorgang beinhaltet, für den die Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung einzuhalten ist.

Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen Urkundspersonen künftig elektronische Originale von öffentliche Urkunden (in einigen Kantonen auch Urschriften genannt) erstellen können. Dies ist beispielsweise auch Voraussetzung für (voll-)elektronische Unternehmensgründungen.

Weitergehende Informationen finden sich auf: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/e-beurkundungen.html