Alpinrecht

Der Alpin- und Bergsport boomt. Doch was ist, wenn der Bergausflug in einem Unfall endet? Bergsport basiert auf der Eigenverantwortung der Berggänger:innen. Es sind jedoch Konstellationen denkbar, in welchen eine gerichtliche Behandlung eines Bergunglücks unausweichlich ist.

Rahel Müller ist spezialisiert auf die rechtliche Beurteilung von Bergunfällen.

Riskmanagement

Angebote, Werbeaussagen und Beschilderungen Ihres Unternehmens, aber auch das Verhalten Ihrer Mitarbeitenden, wecken bei Bergsportler:innen unter Umständen falsche Erwartungen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann dies zu einem Haftungsfall, einer Klage und schlimmstenfalls zu einer Verurteilung führen.

Hinweise wie «auf eigene Gefahr» schützen Sie davor nicht. Die Eigenverantwortung ist im Bergsport aber ein zentrales Thema. Mit einer rechtlich wirksamen Kommunikation, eindeutigen Botschaften und entsprechenden Massnahmen können beispielsweise Bergbahn- und Pistenbetreiber:innen auf die Verantwortung der Bergsportler:innen Einfluss nehmen. Das hilft nicht nur Unfälle zu vermeiden, sondern sichert Sie auch rechtlich ab.

Wir unterstützen Ihren Betrieb (z.B. Bergschule, Bergbahn, Seilpark oder Kletterhalle) beim Analysieren von Risiken sowie beim Definieren entsprechender Massnahmenkataloge, um diese zu minimieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.alpinrecht-schweiz.ch