Vertragsrecht

Unser Alltag ist geprägt von zwischenmenschlichen Kontakten und Beziehungen.

Mit einem Vertrag regeln zwei oder mehrere Parteien ihre rechtliche Beziehung, das sogenannte Rechtsverhältnis, zueinander. Dieses kann unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen, wie beispielsweise ein Kaufgeschäft, eine Reparatur, ein Arbeitsverhältnis, ein Mietverhältnis aber auch familiäre Verhältnisse.

Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Wir setzen Ihre auf Vertrag beruhenden Ansprüche für Sie durch resp. wehren solche Ansprüche für Sie ab. Dazu gehören insbesondere:

  • die Anfechtung von Verträgen
  • die Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus Verträgen
  • die Geltendmachung von Mängelrechten
  • die Geltendmachung von Verzugsfolgen
  • die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen

Neben der Durchsetzung respektive Abwehrung von vertagsrechtlichen Ansprüchen unterstützen wir Sie auch beim Entwerfen Ihrer Vertragsdokumente, begleiten Sie bei komplexen Vertragsverhandlungen oder schulen Ihre Mitarbeiter:innen.