Familien- und Erbrecht

Erfahrungsgemäss handelt es sich bei familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten um emotionale Angelegenheiten, welche viel Fingerspitzengefühl und Empathie erfordern.

Wir möchten Sie auf diesem schwierigen Weg als Familienrechtsanwalt:in begleiten und Ihnen auch in diesen scheinbar ausweglosen Lebenssituationen mit unserer Erfahrung beiseite stehen.

Ehe und Partnerschaft

Welches sind die rechtlichen Folgen einer Eheschliessung oder einer Partnerschaft? Braucht es zusätzliche Regelungen und welche rechtlichen Regelungsmöglichkeiten bestehen ausserhalb einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft? Macht für Sie eine Patientenverfügung und/oder ein Vorsorgeauftrag Sinn?

Wir finden mit Ihnen zusammen die auf Sie massgeschneiderte Lösung. Hierbei ziehen wir bei Bedarf gerne auch einen Notar:in aus unserem Partnernetzwerk hinzu.

Trennung und Scheidung

Es geht manchmal schneller als gedacht und es kommt teilweise auch unerwartet: Man lebt sich auseinander, will oder kann nicht mehr miteinander. Wir begleiten Sie als Scheidungsanwalt:in bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft und setzten sofern notwendig Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durch.

Mediation

Falls es die Umstände erlauben, besteht auch die Möglichkeit, dass wir mit beiden Parteien gemeinsam die Modalitäten der Trennung, Scheidung oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft besprechen, die gefundenen Lösungen ausformulieren und sodann gerichtlich genehmigen lassen.

Dabei beraten wir Sie zu sämtlichen Lösungsansätzen, unterstützen Sie bei der Berechnung allfälliger Unterhaltsansprüche (insbesondere auch Kindesunterhalt), besprechen Fragen der Gütertrennung und des Vorsorgeausgleichs sowie gegebenenfalls die Zuweisung eines Eigenheims.

Todesfall

Möchten Sie für den Todesfall Vorkehrungen treffen? Insbesondere bei unverheirateten Paaren stellt sich die Frage, wie das finanzielle Fortkommen der überlebenden Partner:in sichergestellt werden kann. Dies umso mehr, wenn gesetzliche Pflichtteile zu berücksichtigen sind.

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil in der Schweiz?

Für Kinder beträgt der Pflichtteil 3/4 des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil der Ehepartner:in, der eingetragenen Partner:in und der Eltern beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Geschwister gibt es keine Pflichtteile.

Per 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Künftig können Erblasser:innen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen und somit beispielsweise eine faktische Lebenspartner:in stärker begünstigen. Der Pflichtteil der Kinder beträgt künftig nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Der Pflichtteil der Ehepartner:in und der eingetragenen Partner:in bleibt unverändert.

Auch bei verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften kann es sinnvoll sein, mittels Ehe- und Erbvertrag oder Testament Vorkehren zu treffen. Gerne beraten wir Sie über die bestehenden Möglichkeiten. Hierbei ziehen wir bei Bedarf einen Notar:in aus unserem Netzwerk hinzu.

Was tun bei einem Todesfall?

Wir begleiten Einzelpersonen und Erbengemeinschaften bei der rechtlichen Abwicklung eines Todesfalls, unterstützen Sie bei der Erbteilung und setzten Ihre erbrechtlichen Ansprüche im Falle von Erbstreitigkeiten auch gerichtlich durch. Gerne stehen wir Ihnen als auch Willensvollstrecker:in zur Verfügung und bewahren Ihre letztwilligen Verfügungen sicher bei uns auf.