Es kann ganz schnell gehen: Ein Autofahrer übersieht einen Fahrradfahrer, eine Kundin stürzt auf dem nassen Boden in einem Ladenlokal oder die für den Urlaub ausgeliehene Spiegelreflexkamera geht in die Brüche.
Das Haftpflichtrecht regelt den Ersatz für durch Dritte zugefügte Schäden. Beispiele sind die Haftung des Werkeigentümers, die Tierhalterhaftung, Die Haftung des Familienoberhaupts, die Geschäftsherrenhaftung, die Produktehaftung oder die Haftung des Motorfahrzeughalters.
Neben der Durchsetzung respektive Abwehrung von haftpflichtrechtlichen Ansprüchen beraten wir Sie gerne, welche Massnahmen vorsorglich zu treffen sind, um ein allfälliges Haftungsrisiko zu minimieren.