Immobilienrecht

Der Erwerb, Bau und Unterhalt eines Eigenheims ist nicht nur eine grosse Investition, sondern häufig auch die Realisierung eines Traums. Umso grösser ist die Enttäuschung, wenn nicht alles nach Plan läuft.

Das Immobilienrecht regelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundstücken (insbesondere Liegenschaften).

Wir unterstützen Sie insbesondere:

  • bei Rechtsfragen rund um die Erstellung oder den Erwerb von Liegenschaften resp. Grundstücken
  • bei Streitigkeiten aus dem Bauvertragsrecht
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • bei aus Miet- oder Pachtrecht resultierenden Streitigkeiten

Spezialgebiet: Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (“Lex Koller”). Als ehemalige Vorsteherin des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht ist Rahel Müller mit dem Verfahren sowie der Bundespraxis bei Lex-Bewilligungsverfahren bestens vertraut.

Sollten Sie im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb oder der Errichtung eines beschränkten dinglichen Rechtes (z.B. Baurecht) die Dienstleistungen eines Notars beanspruchen, vermitteln wir Sie gerne an einen unserer Partner.