Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts?

Der Ständerat hat heute die Motion Rieder 21.4523 der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Botschaft zur Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, zugleich jedoch den Handlungsbedarf bestätigt.

Als Folge des Faustpfandprinzips setzt die Bestellung von Sicherheiten an mobilen Gütern grundsätzlich eine Besitzesübertragung voraus. Das bestehende Instrument des Eigentumsvorbehalts und das entsprechende Eigentumsvorbehaltsregister wird nicht (mehr) als praxistauglich empfunden.

RK-S will keine Revision der Lex Koller

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist an seiner gestrigen Sitzung dem Antrag des Bundesrates gefolgt (9:3 Stimmen) und beantragt ihrem Rat die Motion 21.3598 abzulehnen (Medienmitteilung).

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland wie er 2017 als Vorentwurf vernehmlasst wurde, dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Dies im Wissen um die negative Beurteilung der Vorlage durch die vernehmlassten Kreise.

Der Vorstoss kommt nun in den Ständerat (Zweitrat).