Der Ständerat hat heute die Motion Rieder 21.4523 der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Botschaft zur Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, zugleich jedoch den Handlungsbedarf bestätigt.
Als Folge des Faustpfandprinzips setzt die Bestellung von Sicherheiten an mobilen Gütern grundsätzlich eine Besitzesübertragung voraus. Das bestehende Instrument des Eigentumsvorbehalts und das entsprechende Eigentumsvorbehaltsregister wird nicht (mehr) als praxistauglich empfunden.