Keine Verschärfung der Lex Koller

Der Ständerat hat an seiner gestrigen Sitzung die Motion 21.3598 mit 26 zu 11 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt.

Die Motion wollte den Bundesrat beauftragen, die “Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland”, die er am 10. März 2017 in die Vernehmlassung gab, in der Form einer Botschaft der Bundesversammlung zu unterbreiten.

Der Vorentwurf 2017 sah Änderungen in verschiedenen Bereichen der Lex Koller vor. Eine Vielzahl dieser Vorschläge wurde in der Vernehmlassung stark kritisiert, weshalb der Bundesrat auf eine entsprechende Botschaft verzichtet hatte.

Die politische Diskussion um eine Änderung der Lex Koller ist somit jedoch nicht vom Tisch: Pendent ist die weitere Behandlung der pa.Iv. 16.498 Badran “Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller”. Die zuständige Kommission wird in einem nächsten Schritt das Vernehmlassungsergebnis zu Kenntnis nehmen.

RK-S will keine Revision der Lex Koller

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist an seiner gestrigen Sitzung dem Antrag des Bundesrates gefolgt (9:3 Stimmen) und beantragt ihrem Rat die Motion 21.3598 abzulehnen (Medienmitteilung).

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland wie er 2017 als Vorentwurf vernehmlasst wurde, dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Dies im Wissen um die negative Beurteilung der Vorlage durch die vernehmlassten Kreise.

Der Vorstoss kommt nun in den Ständerat (Zweitrat).