
Ab auf die Piste – aber sicher!
Die Wintersportwoche steht kurz vor der Türe. Doch was ist, wenn der Wintertraum im Alptraum endet?
Grundsätzlich werden die finanziellen Folgen von Ski- und Snowboardunfällen von Ihrer obligatorischen Unfallversicherung gedeckt. In der Schweiz besteht keine Helmpflicht. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung ihre Leistungen nicht allein deshalb kürzen darf, weil der Helm fehlte. Leistungskürzungen/-verweigerungen sind jedoch möglich, wenn grobfahrlässig gehandelt oder ein so genanntes Wagnis eingegangen wurde. Zu denken ist beispielsweise an Fahren unter übermässigem Alkoholeinfluss oder je nach je auch das Fahren ausserhalb der markierten Piste unter Missachtung der gebotenen Sorgfaltsregeln.
Wir wünschen Ihnen schöne, unfallfreie Winterferien!
Sammelklagen in der Schweiz?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 Vorschläge zur Stärkung des so genannten kollektiven Rechtsschutzes vorgelegt und die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet (Medienmitteilung).
Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss nach geltendem Recht grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell einklagen. Der Bundesrat schlägt eine Ausweitung der Verbandsklage, welche aktuell auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkt ist, vor. Sie soll namentlich der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen. Das Parlament wird nun die Vorlage beraten.
Aktenschluss in der Hauptverhandlung
Unter Aktenschluss wird der Zeitpunkt verstanden, nach welchem keine neuen Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge mehr in das Verfahren eingebracht werden können. Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid 4A_50/2021 vom 6. September 2021 festgehalten, dass neue Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge zwingend zu Beginn der Hauptverhandlung vorzubringen und strikt von den Ausführungen in den ersten Parteivorträgen zu trennen sind.
Neues Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hat sich in den vergangenen Monaten in mehreren Urteilen mit der Berechnung des (nach)ehelichen Unterhalts und des Kindesunterhalts befasst. Diese Rechtsprechung führt zu einer Vereinheitlichung bei der Bedarfsberechnung (neu gilt die so genannte zweistufige Methode) und klärt unter anderem auch die Frage, was zum (erweiterten) familienrechtlichen Bedarf gehört und was nicht. Wir begleiten Sie als Scheidungsanwalt:in bei der Auflösung Ihrer Ehe. Kontaktieren Sie uns.
Strategische Energieinfrastrukturen und Lex Koller
Die UREK-N hat einen Vorentwurf zur Änderung der Lex Koller verabschiedet, welche Energieinfrastrukturen der Lex Koller unterstellt, um sie vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Die Eröffnung der Vernehmlassung erfolgt in Kürze.
Wird die Lex Koller verschärft?
Der Nationalrat hat an seiner gestrigen Sitzung eine Motion (21.3598) angenommen, welche eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller) zum Gegenstand hat. Betroffen ist insbesondere der Erwerb von Betriebsstättegrundstücken. Der Vorstoss kommt nun in den Zweitrat (Ständerat).
Wir halten Sie über Neuerungen informiert und unterstützen sowohl Privatpersonen und Unternehmungen als auch kantonale Bewilligungsbehörden bei Lex Koller Bewilligungsverfahren.