Das Bundesgericht hat sich in den vergangenen Monaten in mehreren Urteilen mit der Berechnung des (nach)ehelichen Unterhalts und des Kindesunterhalts befasst. Diese Rechtsprechung führt zu einer Vereinheitlichung bei der Bedarfsberechnung (neu gilt die so genannte zweistufige Methode) und klärt unter anderem auch die Frage, was zum (erweiterten) familienrechtlichen Bedarf gehört und was nicht. Wir begleiten Sie als Scheidungsanwalt:in bei der Auflösung Ihrer Ehe. Kontaktieren Sie uns.