Unter Aktenschluss wird der Zeitpunkt verstanden, nach welchem keine neuen Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge mehr in das Verfahren eingebracht werden können. Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid 4A_50/2021 vom 6. September 2021 festgehalten, dass neue Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge zwingend zu Beginn der Hauptverhandlung vorzubringen und strikt von den Ausführungen in den ersten Parteivorträgen zu trennen sind.