Handwerker:innen, Unternehmer:innen und Subunternehmer:innen, die auf einer Baustelle gearbeitet haben, können ihre Forderung durch Eintragung eines gesetzlichen (Grund-)pfandrechts am betroffenen Grundstück vor einem Zahlungsausfall schützen (Art. 839 ZGB).
Für Bauherr:innen bedeutet dieses Pfandrecht jedoch ein Risiko, namentlich, wenn Bauunternehmer:innen Subunternehmer:innen beiziehen: Wenn die Bauherrin die Unternehmerin bezahlt, diese aber die Subunternehmerin nicht, haftet die Bauherrin mit ihrem Grundstück gegenüber der Subunternehmerin und ist so faktisch gezwungen, den Werklohn doppelt zu bezahlen.
Mit dem Postulat 19.4638 Caroni “Ausgewogeneres Bauhandwerkperpfandrecht” hat der Ständerat den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht Optionen zur Verbesserung der Stellung der Bauherr:innen vorzuschlagen.
Der Bundesrat hat gestern seinen entsprechenden Bericht veröffentlicht. Gemäss Analyse des Berichts gibt es keine ideale Lösung, die allen Bedürfnissen vollumfänglich gerecht werde. Der Bundesrat hält deshalb eine Anpassung des Bauhandwerkerpfandrechts nicht für angezeigt (Medienmitteilung).
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