Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht

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Gemäss Bundesrat stehen bis zu 16 000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3 400 seien wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet (Medienmitteilung). Die Reform soll zu einer höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.

Bereits per 1. Januar 2023 wird die Pflichtteilsregelung angepasst. Künftig können Erblasser:innen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Die Reduktion des Pflichtteils schafft auch grössere Flexibilotät bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge und erleichtert somit die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Die heute verabschiedete Botschaft schlägt weitere Massnahmen vor.

Sammelklagen in der Schweiz?

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 Vorschläge zur Stärkung des so genannten kollektiven Rechtsschutzes vorgelegt und die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet (Medienmitteilung).
Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss nach geltendem Recht grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell einklagen. Der Bundesrat schlägt eine Ausweitung der Verbandsklage, welche aktuell auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkt ist, vor. Sie soll namentlich der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen. Das Parlament wird nun die Vorlage beraten.