recht aktuell

Leihmutterschaft – Eintragung im Personenstandsregister

Das Bundesgericht hat sich mit Urteil 5A_545/2020 vom 7. Februar 2022 mit der registerrechtlichen Behandlung von im Ausland erfolgten Geburten (Leihmutterschaft) auseinandergesetzt.

Die Vorinstanz war zum Ergebnis gelangt, die unverheiratete Leihmutter sei (durch Geburt) rechtliche Mutter und der Wunschvater (zugleich Samenspender) durch im Ausland erfolgte Anerkennung rechtlicher Vater der beiden Leihmutterschaftskinder (Zwillinge). Eine Anerkennung der Mutterschaft durch die Wunschmutter sei nach schweizerischem Recht hingegen nicht möglich. Für die Herstellung des Kindesverhältnisses zur Wunschmutter sei der Weg der Stiefkindadoption zu beschreiten.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen, sofern darauf einzutreten war.

Gemäss georgischen Gesetzen werden – wie auch in Russland und der Ukraine – Wunscheltern kraft Gesetz als rechtliche Eltern der Kinder betrachtet. In der Schweiz ist die Leihmutterschaft verboten.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats 18.3714 am 17. Dezember 2021 einen Bericht zum «Reformbedarf im Abstammungsrecht» verabschiedet und darin anerkannt, dass das Abstammungsrecht nicht mehr in jeder Hinsicht die gesellschaftliche Realität abdeckt.

Bundesrat publiziert Bericht zu Konkubinat und Pacs

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 einen Bericht zum Konkubinat nach geltendem Recht und zu einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) verabschiedet (Medienmitteilung).

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein Pacs nach Schweizer Art eine mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat sein könnte. Der Bericht stellt eine Grundlage für die entsprechende gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion dar.

Digitalisierung des Notariats

Die Rechtskommission des Ständerats hat sich diese Woche mit verschiedenen Geschäften befasst, die eine Stärkung der digitalen staatlichen Infrastruktur in der Schweiz anstreben (Medienmitteilung). Sie ist u.A. einstimmig auf eine Vorlage eingetreten, die die Digitalisierung im Notariat fördern will (Entwurf Notariatsdigitalisierungsgesetz).

Nach geltendem Recht sind elektronische Prozesse ohne Medienbruch nicht möglich, falls das Geschäft einen Vorgang beinhaltet, für den die Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung einzuhalten ist.

Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen Urkundspersonen künftig elektronische Originale von öffentliche Urkunden (in einigen Kantonen auch Urschriften genannt) erstellen können. Dies ist beispielsweise auch Voraussetzung für (voll-)elektronische Unternehmensgründungen.

Weitergehende Informationen finden sich auf: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/e-beurkundungen.html

Jus-Student:innen gesucht

Wir sind auf der Suche nach Jus-Student:innen, die uns auf Abruf bei sämtlichen in einer Anwaltskanzlei anfallenden Arbeiten unterstützen. Dies können beispielsweise Recherchen, das Führen von Telefonaten, Lektorate, Kopier-/Formatierungsarbeiten oder Botengänge, sprich juristische aber auch nicht juristische Arbeiten sein. Längerfristig besteht die Option, im Anschluss an das Studium für ein Rechtspraktikum in der Kanzlei zu bleiben.

Gesucht werden Jus-Student:innen, die relativ flexibel auf Anfragen reagieren können. Eine selbständige, anpackende, zuverlässige und pragmatische Arbeitsweise ist für diese Stelle ein “must”. Ein Bachelorabschluss sowie ein Führerschein sind von Vorteil.

Fühlst Du Dich angesprochen? Wir freuen uns über die Zustellung Deines Dossiers an Rahel Müller (mueller@bm-recht.ch).

Regeln der Baukunde

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht in Erfüllung des Postulates Flach 19.3894  «Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden» verabschiedet.

Der Bundesrat empfiehlt die Einführung einer Gesetzesgrundlage,  «um die Komplexität und Unübersichtlichkeit bei den Vollzugshilfen im Bauwesen einzudämmen».

Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts?

Der Ständerat hat heute die Motion Rieder 21.4523 der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Botschaft zur Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, zugleich jedoch den Handlungsbedarf bestätigt.

Als Folge des Faustpfandprinzips setzt die Bestellung von Sicherheiten an mobilen Gütern grundsätzlich eine Besitzesübertragung voraus. Das bestehende Instrument des Eigentumsvorbehalts und das entsprechende Eigentumsvorbehaltsregister wird nicht (mehr) als praxistauglich empfunden.