Die Rechtskommission des Ständerats hat sich diese Woche mit verschiedenen Geschäften befasst, die eine Stärkung der digitalen staatlichen Infrastruktur in der Schweiz anstreben (Medienmitteilung). Sie ist u.A. einstimmig auf eine Vorlage eingetreten, die die Digitalisierung im Notariat fördern will (Entwurf Notariatsdigitalisierungsgesetz).
Nach geltendem Recht sind elektronische Prozesse ohne Medienbruch nicht möglich, falls das Geschäft einen Vorgang beinhaltet, für den die Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung einzuhalten ist.
Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen Urkundspersonen künftig elektronische Originale von öffentliche Urkunden (in einigen Kantonen auch Urschriften genannt) erstellen können. Dies ist beispielsweise auch Voraussetzung für (voll-)elektronische Unternehmensgründungen.
Weitergehende Informationen finden sich auf: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/e-beurkundungen.html