Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Stellungnahme zur Ausdehnung des Vergewaltigungs-Tatbestandes geäussert.
Künftig soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt, Drohung oder psychischen Druck vorliegt. Es genügt, dass der Täter oder die Täterin vorsätzlich den verbal oder nonverbal geäusserten Willen des Opfers missachtet.
Die parlamentarische Beratung und Verabschiedung sind noch ausstehend.