Ab heute – 1. Juli 2022 – können eingetragene Partnerschaften in der Schweiz in eine Ehe umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass die eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 im Schweizerischen Personenstandsregister beurkundet und zwischenzeitlich nicht aufgelöst worden ist.
Falls Sie Ihre eingetragene Partnerschaft umwandeln möchten, zeigt sich das Vorgehen wie folgt:
Abgabe einer “Erklärung”
Die Umwandlung erfolgt über eine “Erklärung” vor einem schweizerischen Zivilstandsamt. Bei der Wahl des Zivilstandsamtes sind Sie frei und nicht an Ihren Wohnsitz gebunden.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie einen Termin beim gewünschten Zivilstandsamt.
“Feierliche Umwandlung” vs. “Nicht feierliche Umwandlung”
Sie haben die Wahl zwischen einer feierlichen Umwandlung (mit Zeugen und Gäste) und einer nicht feierlichen Umwandlung (ohne Zeugen und Gäste). Bei einer feierlichen Umwandlung besteht zudem die Option der Nutzung eines externen Trauungslokals.
Benötigte Dokumente
Bringen Sie zum Termin ein offizielles Ausweisdokument (Pass oder ID) sowie gegebenenfalls den Niederlassungs-/ Ausländerausweis mit.
Kosten
Die Gebühren sind direkt vor Ort zu bezahlen. Die Umwandlungserklärung kostet CHF 75. Für feierliche Umwandlungen und externe Trauungslokale werden Zuschläge erhoben.