
Ob Freizeitgruppe, Nachbarschaftshilfe oder gemeinsames Engagement für ein Anliegen – für den privaten Bereich reichen standardisierte Mustervorlagen aus dem Internet oft als erste Orientierung. Doch wer einen Verein professionell, nachhaltig, rechtssicher und zukunftsorientiert aufstellen möchte, sollte die Möglichkeiten des Vereinsrechts umfassend nutzen und hierbei auch die Haftungskomponente des Vereinsvorstands nicht aus den Augen lassen.
Die gängigen Muster decken meist nur den Mindeststandard ab. Dabei bietet das Vereinsrecht viel Gestaltungsspielraum:
Flexible Mitgliedschaftsformen: Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen können Vereinsmitglieder sein – und das sogar gemischt. So lassen sich unterschiedliche Interessen unter einem Dach vereinen.
Individuelle Mitgliederkategorien: Mitgliederkategorien erschöpfen sich nicht in den bekannten Ehrenmitgliedern. Es können beliebige Kategorien gebildet werden – mit differenzierten Rechten, Pflichten und Beiträgen.
Angepasste Stimmrechte: Das „eine Stimme pro Kopf“-Prinzip ist kein Muss. Die Stimmverteilung kann bedarfsgerecht geregelt werden – etwa nach Höhe der Beiträge oder dem Grad des Engagements.
Wirtschaftliche Aktivitäten mit Augenmass: Selbst wirtschaftliche Zwecksetzungen sind in einem gewissen Rahmen erlaubt, insbesondere wirtschaftliche Nebenzwecke. Sehr oft findet sich auch das Modell, wonach ein Verband die Anteile an einer Unternehmung hält (z. B. ein Berufsverband, der eine Aktiengesellschaft hält, welche temporär Personal an Mitglieder verleiht, um Engpässe zu überbrücken).
Nutzen Sie die rechtlichen Spielräume des Vereinsrechts gezielt für Ihre Zwecke – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Kreativität und juristischem Know-how zur Seite.