Ab dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der psychologischen Psychotherapeut:innen durch die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) gedeckt. Künftig können mittels ärztlicher Anordnung maximal 15 Sitzungen verschrieben werden. Die Zusatzversicherungen sind von der Gesetzesanpassung nicht betroffen.