Namens-, Firmen- und Markenrecht vs. Domain-Namen

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 4A_375/2021 vom 3. Januar 2022 seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Kennzeichnungsfunktion der Domain-Namen zur Folge hat, dass diese gegenüber den absolut geschützten Kennzeichen Dritter den gebotenen Abstand einzuhalten haben, um Verwechslungen zu vermeiden. Entsprechend kann gestützt auf Namens-, Firmen- oder Markenrecht – bei gegebenen Voraussetzungen – die Verwendung eines verletzenden Zeichens als Domain-Namen grundsätzlich verboten werden.

Konkret verneinte es eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Domain-Namen rspsa und dem Namen RSP Rail Service Parter SA.