Die Wintersportwoche steht kurz vor der Türe. Doch was ist, wenn der Wintertraum im Alptraum endet?
Grundsätzlich werden die finanziellen Folgen von Ski- und Snowboardunfällen von Ihrer obligatorischen Unfallversicherung gedeckt. In der Schweiz besteht keine Helmpflicht. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung ihre Leistungen nicht allein deshalb kürzen darf, weil der Helm fehlte. Leistungskürzungen/-verweigerungen sind jedoch möglich, wenn grobfahrlässig gehandelt oder ein so genanntes Wagnis eingegangen wurde. Zu denken ist beispielsweise an Fahren unter übermässigem Alkoholeinfluss oder je nach je auch das Fahren ausserhalb der markierten Piste unter Missachtung der gebotenen Sorgfaltsregeln.
Wir wünschen Ihnen schöne, unfallfreie Winterferien!