Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht umfasst die Vorschriften über die Handelsgesellschaften, die Bestimmungen über das Handelsregister, die Geschäftsfirmen und die kaufmännische Buchführung wie auch das Wertpapierrecht. Demgegenüber beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht insbesondere mit der Gründung, der Organisation, der Finanzierung, der Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Ausgliederung usw.), Restrukturierung und Unternehmenssanierungen sowie der Liquidierung eines Unternehmens.

Sehr schnell können sich komplexe Fragen stellen oder es sind zwingende Vorschriften zu beachten, damit aktuell oder später keine Nachteile entstehen. Zudem kann es zu Unstimmigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Wir unterstützen Sie bei der richtigen und effizienten Ausgestaltung des gesellschaftsrechtlichen Gerüsts Ihres Unternehmens und der aussergerichtlichen – oder wenn es notwendig werden sollte auch bei der gerichtlichen -Durchsetzung Ihrer Forderungen.